Ausgleich - wie geht das?
In der letzten Ausgabe, liebe Leserinnen und Leser, war von Ausgleichsmaßnahmen die Rede. Heut soll uns deren Sinn beschäftigen. Ausgleichsmaßnahmen werden immer dann nötig, wenn der Natur wieder einmal eine Fläche abgenommen wird, um Platz für Siedlungs- Industrie- oder Verkehrsflächen jedweder Art zu schaffen. Das Naturschutzgesetz sieht dann vor, dass für die Flächen, die dem Naturraum entnommen werden, ein Ausgleich stattfinden muss. Das kann in der Form geschehen, dass heruntergekommene, vernachlässigte Naturflächen wie sie zum Beispiel das „Feuchtbiotop“ in der Kurzen Mark darstellte, oder verwahrloste und verbuschte Streuobstwiesen, wieder hergerichtet werden, um ihren ursprünglichen Zweck wieder besser erfüllen zu können. Weiterhin zu nennen ist die Renaturierung verschiedener Flächen, auf denen Eingriffe in die Natur, sei es durch Steinbrüche, Begradigung von Wasserläufen, Straßenbaumaßnahmen oder anderem, vorgenommen worden sind. Ausgleich muss auch dann stattfinden, wenn ökologisch wertvolle Streuobstwiesen fallen müssen, um diese als Bauland für den Wohnungsbau zu gewinnen, wie es zum Beispiel im geplanten Neubaugebiet „Amsel“ in Oberjettingen der Fall ist.
Da dieses Gebiet mindestens 34 Vogelarten beherbergt, sei es als Brutgebiet oder um Nahrung zu suchen, wird die Gemeinde enorme Herausforderungen bewältigen müssen, die nicht unerheblichen Ausgleichsmaßnahmen zu erfüllen. Zumal hier auch 7 Fledermausarten, darunter die besonders geschützte Bechstein-Fledermaus, des Nachts auf Nahrungssuche unterwegs sind. Man darf gespannt sein, mit welchen Auflagen die Naturschutzbehörde die Folgen dieses doch gewichtigen Einschnittes in die Natur abmildern will, wenn hier eine Fläche von der Größe von 4 Fußballfeldern an Streuobstwiesenbestand verloren geht. Denn eines muss selbst den Bürgern, denen das unbedenklich erscheint, schon heute klar sein: Einen vollkommenen quantitativen und vor allem auch qualitativen Ersatz kann es nicht geben und wird es auch nie geben. Das ist auch dem für dieses Vorhaben erstellten Umweltbericht zu entnehmen.
Unser nächster Gruppenabend findet am 20. Juni um 19:00 Uhr im Alten Rathaus in Unterjettingen statt.
Und für die Freunde unseres leckeren Apfelsafts: Den gibt es natürlich noch reichlich wie immer bei Frau Monika Lang in der Eichenwiesenstraße 1.
Ulrich Kipp
In der letzten Ausgabe, liebe Leserinnen und Leser, war von Ausgleichsmaßnahmen die Rede. Heut soll uns deren Sinn beschäftigen. Ausgleichsmaßnahmen werden immer dann nötig, wenn der Natur wieder einmal eine Fläche abgenommen wird, um Platz für Siedlungs- Industrie- oder Verkehrsflächen jedweder Art zu schaffen. Das Naturschutzgesetz sieht dann vor, dass für die Flächen, die dem Naturraum entnommen werden, ein Ausgleich stattfinden muss. Das kann in der Form geschehen, dass heruntergekommene, vernachlässigte Naturflächen wie sie zum Beispiel das „Feuchtbiotop“ in der Kurzen Mark darstellte, oder verwahrloste und verbuschte Streuobstwiesen, wieder hergerichtet werden, um ihren ursprünglichen Zweck wieder besser erfüllen zu können. Weiterhin zu nennen ist die Renaturierung verschiedener Flächen, auf denen Eingriffe in die Natur, sei es durch Steinbrüche, Begradigung von Wasserläufen, Straßenbaumaßnahmen oder anderem, vorgenommen worden sind. Ausgleich muss auch dann stattfinden, wenn ökologisch wertvolle Streuobstwiesen fallen müssen, um diese als Bauland für den Wohnungsbau zu gewinnen, wie es zum Beispiel im geplanten Neubaugebiet „Amsel“ in Oberjettingen der Fall ist.
Da dieses Gebiet mindestens 34 Vogelarten beherbergt, sei es als Brutgebiet oder um Nahrung zu suchen, wird die Gemeinde enorme Herausforderungen bewältigen müssen, die nicht unerheblichen Ausgleichsmaßnahmen zu erfüllen. Zumal hier auch 7 Fledermausarten, darunter die besonders geschützte Bechstein-Fledermaus, des Nachts auf Nahrungssuche unterwegs sind. Man darf gespannt sein, mit welchen Auflagen die Naturschutzbehörde die Folgen dieses doch gewichtigen Einschnittes in die Natur abmildern will, wenn hier eine Fläche von der Größe von 4 Fußballfeldern an Streuobstwiesenbestand verloren geht. Denn eines muss selbst den Bürgern, denen das unbedenklich erscheint, schon heute klar sein: Einen vollkommenen quantitativen und vor allem auch qualitativen Ersatz kann es nicht geben und wird es auch nie geben. Das ist auch dem für dieses Vorhaben erstellten Umweltbericht zu entnehmen.
Unser nächster Gruppenabend findet am 20. Juni um 19:00 Uhr im Alten Rathaus in Unterjettingen statt.
Und für die Freunde unseres leckeren Apfelsafts: Den gibt es natürlich noch reichlich wie immer bei Frau Monika Lang in der Eichenwiesenstraße 1.
Ulrich Kipp